AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen PassSecuriumTM

 

1. Angebot und Vertrag

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen ALPEIN Software SWISS AG, Obergass 23, CH-8260 Stein am Rhein (nachfolgend ALPEIN CH genannt) und ihren Kunden für die Nutzung der Applikation «PassSecuriumTM» und allen damit in Verbindung stehenden sonstigen Diensten sowie wechselseitigen Verpflichtungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.
ALPEIN CH stellt dem Kunden einen Account mit Speicherplatz für Passwörter und digitale Zugangsdaten / -berechtigungen (nachfolgend Applikation genannt) online zur Verfügung.

1.2 Die aktuellen Angebote werden samt der Preise auf der entsprechenden Webseite von ALPEIN CH publiziert. 

1.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn ALPEIN CH die Bestellung des Kunden in Textform z.B. per Email bestätigt hat.

1.4 Es wird daraufhin jeweils im Voraus eine Rechnung für das erste Jahr der Nutzung (Versionen: Standard, Premium, Corporate) gestellt. Sobald der Rechnungsbetrag auf dem bezeichneten Konto von ALPEIN CH gutgeschrieben wurde, wird der Account eröffnet.

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Massgeblich für die Rechnungsstellung ist das vom Kunden ausgewählte Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell veröffentliche Preis.

2.2 Der vereinbarte Preis ist für die vom Kunden bei Vertragsabschluss gewählte Vertragslaufzeit unveränderlich.

2.3 Ändert ALPEIN CH ihre Angebote und Preise, so wird dies dem Kunden rechtzeitig per Email oder durch eine Nachricht in der Applikation mitgeteilt. Der Vertrag läuft zu den bisherigen Bedingungen und Preisen bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit weiter. Erfolgt kundenseitig keine Kündigung, wird der Vertrag danach zu den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, welches den bisherigen vergleichbaren Angeboten am ehesten entspricht.

2.4 Wird der Vertrag nicht gekündigt, stellt ALPEIN CH mindestens 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeitperiode eine Rechnung für die folgende Laufzeitperiode entsprechend der ursprünglich durch den Kunden gewählten Laufzeit. Diese ist innerhalb von 14 Tagen (Verfalltag) ohne Abzüge oder Verrechnungsmöglichkeit zu bezahlen. 

2.5 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm ALPEIN CH zunächst per Email eine Mahnung zu. Bezahlt der Kunde die offene Forderung danach nicht innerhalb von 14 Tagen, behält sich ALPEIN CH vor, den Account zu sperren bis die Zahlung eintrifft. Dauert der Zahlungsverzug seit der ursprünglichen Fälligkeit länger als 40 Tage wird ALPEIN CH den Vertrag fristlos auflösen und den Account löschen. ALPEIN CH behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern.

2.6 Stellt ALPEIN CH einen Service ein, verpflichtet sie sich, die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis zurückzuerstatten.

2.7 Das Entgelt für kostenpflichtige vom Kunden gewünschte und beauftragte individuelle zusätzliche Dienstleistungen wird verrechnet bevor diese zum ersten Mal in Anspruch genommen werden können. Für die Fälligkeit dieser Rechnungen gelten die vorstehenden Regelungen der Ziffern 2.4 und 2.5 entsprechend.

2.8 Die Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (CHF) oder EURO. Der Kunde kann zwischen Kauf auf Rechnung (entsprechende Bonität vorausgesetzt) und der Bezahlung mit gängigen Kreditkarten, TWINT, Postfinance oder PayPal wählen.

 

3. Pflichten ALPEIN CH

3.1 ALPEIN CH hat das Ziel ihre Dienstleistungen und die Verfügbarkeit der Applikation ständig störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen, respektive zu gewährleisten.

3.2 ALPEIN CH verpflichtet sich, die Sicherheit der eigenen Systeme und ihrer Dienstleistungen sowie Applikationen entsprechend den aktuell anerkannten technischen und regulatorischen Standards zu erhalten.

3.3 ALPEIN CH verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Funktionalitäten und Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen und informiert die Kunden so frühzeitig wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.

3.4 Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert ALPEIN CH seine Kunden unverzüglich nach deren Eintreten. Sie verpflichtet sich die Störung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.

3.5 ALPEIN CH verpflichtet sich, die anerkannten technischen und verpflichtenden regulatorischen Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit in ihrem Einflussbereich zu beachten. Das gilt auch für Auftragnehmende von ALPEIN CH; mit denen entsprechende verpflichtende Vereinbarungen bestehen.

 

4. Verpflichtungen des Kunden

4.1 Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die notwendigen Einrichtungen (Hardware, Software) für den Zugriff auf die zur Verfügung gestellte Applikation und damit verbundene Cloud-Dienste bereitzustellen. ALPEIN CH unterstützt die Kunden auf Wunsch gerne bei der Einrichtung und Beratung. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und nach tatsächlichem Aufwand vergütet.

4.2 Die Kunden sind verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Funktion der Applikation und Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für Adressdaten, Bankverbindung und / oder Zahlungsmittel-Informationen sowie die Email-Adresse. Die Kunden teilen ALPEIN CH allfällige Änderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.

4.3 Die Kunden haben ihre eigenen Systeme so abzusichern, dass diese nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Infrastruktur, welche ALPEIN CH für den Betrieb der Applikation und ihre Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. ALPEIN CH kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme des Kunden die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Aufforderung zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands.

4.4 ALPEIN CH erstellt regelmässig Sicherungskopien der, in der Applikation vom Kunden hinterlegten, verschlüsselten Daten. Der Kunde kann ALPEIN CH kostenpflichtig beauftragen, anhand solcher Sicherungskopien die Wiederherstellung von, durch Verschulden des Kunden, verlorenen Daten vorzunehmen. Der dadurch entstandene Aufwand wird mit dem üblichen Stundensatz von ALPEIN für solche Arbeiten zuzüglich der gesetzlichen MWST verrechnet.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, das zentrale Zugangs-Passwort zur Applikation regelmässig zu ändern und dabei ausschliesslich die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu verwenden. Der Kunde verwaltet dieses Passwort und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim.

4.6 Der Kunde verpflichtet sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen oder unzulässigen straf-, zivil- oder öffentlich-rechtlichen Inhalte in seinen Daten vorhanden sind. Er nimmt zur Kenntnis, dass ALPEIN CH im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung mit den Behörden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich kooperiert. Der Kunde haftet ALPEIN CH gegenüber für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung zurückzuführen sind.

 

5. Haftungsbestimmungen

5.1 Dem Kunden ist bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können.

5.2 Jegliche gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird vollumfänglich ausgeschlossen.

ALPEIN CH haftet ausdrücklich nicht für negative Auswirkungen, die andere Programme auf den Rechnern des Kunden auf die Nutzung der Applikation und den damit verbundenen Clouddiensten haben.

5.3 Die Kunden können die auf der Cloud gespeicherten Daten jederzeit unwiederbringlich löschen. Für die Sicherung der gelöschten Daten übernimmt ALPEIN CH keinerlei Verpflichtung und / oder Verantwortung.

 

6. Geheimhaltung

6.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Applikations-Design und -Funktionalitäten. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.

6.2 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 6.1. besteht schon im Rahmen der Vertragsanbahnung vor Vertragsabschluss und dauert unbefristet über die Beendigung des Vertrages hinaus.

6.3 ALPEIN CH verpflichtet sich dazu, ihren Mitarbeitenden und Auftragnehmenden keinen Einblick in die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Daten des Kunden zu gewähren. Sollte dies aus technischen Gründen doch ausnahmsweise notwendig sein, werden die betreffenden Personen explizit zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet.

 

7. Support

7.1 ALPEIN CH unterstützt die Kunden während der Vertragsdauer bei technischen Fragen, Installations- und Anwendungsproblemen. Für solche Dienstleistungen und Beratungen wird der übliche Stundensatz von ALPEIN für solche Arbeiten zuzüglich der gesetzlichen MWST berechnet.

7.2 Auf der Webseite von ALPEIN CH sind Informationen zur sachgerechten Vorgehens- und Verhaltensweise bei Störungen veröffentlicht. Auf Wunsch können mit dem Kunden spezielle Eskalationsvereinbarungen getroffen werden, die gesondert zu vergüten sind.

 

8. Urheberrecht

8.1 ALPEIN CH behält sich ausdrücklich sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihr selbst, sowie Ihren Mitarbeitenden und Auftragnehmenden entwickelten Software vor (Art. 17 URG [Schweiz] sowie 69b UrhG [Deutschland]).

8.2 Sämtliche Rechte an den in die Applikation hochgeladenen Daten verbleiben beim Kunden. Dieser ermächtigt ALPEIN CH zur Datenbearbeitung im Sinne der Datenvervielfältigung allein zum Zwecke der Speicherung und Datensicherung.

 

9. Auflösung des Vertrages

9.1 Ein Vertrag mit unbefristeter Nutzungsdauer kann von beiden Parteien bis zu 30 Tagen vor Ablauf des laufenden Abrechnungsintervalles in Textform gekündigt werden.

9.2 Wird ein befristeter Vertrag vor Beendigung nicht gekündigt, wird er automatisch um 12 weitere Monate, respektive der ursprünglich zwischen den Vertragspartieien vereinbarten Laufzeit verlängert und kann wiederum bis 30 Tage vor deren Ablauf gekündigt werden.

9.3 Nach Vertragsbeendigung bleiben die Daten 30 Tage auf den Systemen von ALPEIN CH erhalten. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Kundendaten vollumfänglich von sämtlichen ALPEIN CH Systemen gelöscht. Es liegt im Interesse des Kunden, während und bei Auflösung des Vertrages seine Daten so zu sichern, dass er frei darüber verfügen kann.

9.4 ALPEIN CH ist nicht verpflichtet, bei Auflösung des Vertrages Daten des Kunden aktiv auf andere Systeme zu übertragen. Wird dies vom Kunden gewünscht, ist eine entsprechende Vereinbarung mit ALPEIN CH abzuschliessen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. 

10.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

10.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen beider Parteien möglichst nahe kommt.

10.4 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von ALPEIN CH in der Schweiz. 

 

Stand: Oktober 2025