ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. ANGEBOT UND VERTRAG

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen ALPEIN Software SWISS AG, Obergass 23, CH-8260 Stein am Rhein (nachfolgend ALPEIN genannt) und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. ALPEIN stellt dem Kunden einen Account mit Speicherplatz für Passwörter online zur Verfügung.

1.2 Die aktuellen Angebote sind samt der Preise auf der Webseite publiziert. Ändert ALPEIN ihre Angebote und Preise, so wird dies den Kunden rechtzeitig digital mitgeteilt. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung, wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das den bisherigen am ehesten entspricht.

1.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn ALPEIN die Bestellung des Kunden schriftlich oder digital z.B. per Mail bestätigt hat.

 

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Massgeblich für die Rechnungsstellung ist das vom Kunden ausgewählte Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preis.

2.2 Der vereinbarte Preis ist für die vom Kunden bei Vertragsabschluss gewählte Vertragslaufzeit unveränderlich.

2.3 Es wird im Voraus eine Rechnung für ein Jahr (Standard, Premium, Corporate) gestellt. Sobald das Geld auf dem Konto von ALPEIN eingetroffen ist, wird der Account eröffnet.

2.4 Wird der Vertrag nicht gekündigt, stellt ALPEIN rund 50 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 30 Tagen (Verfalltag) ohne Abzüge oder Verrechnungsmöglichkeit zu bezahlen. 

2.5 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm ALPEIN zunächst per Mail eine Mahnung zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich ALPEIN vor, den Account zu sperren bis die Zahlung eintrifft. Dauert der Verzug länger als zehn Tage wird ALPEIN den Vertrag fristlos auflösen. ALPEIN behält sich für solche Fälle vor, Schadenersatz zu fordern.

2.6 Stellt ALPEIN einen Service ein, verpflichtet sie sich die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis zurückzuerstatten.

2.7 Das Entgelt für kostenpflichtige Dienstleistungen wird verrechnet bevor diese zum ersten Mal in Anspruch genommen werden.

2.8 Die Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken oder EURO. Der Kunde kann zwischen Rechnungsstellung und der Bezahlung mit gängigen Kreditkarten, TWINT, Postfinance oder PayPal wählen.

 

3. PFLICHTEN ALPEIN

3.1 ALPEIN hat das Ziel seine Dienstleistungen so gut als möglich an 7 Tagen der Woche und 24 Stunden am Tag störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen.

3.2 ALPEIN verpflichtet sich, die Sicherheit der eigenen Systeme und ihrer Dienstleistungen auf dem aktuellen technischen Stand zu halten.

3.3 ALPEIN verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen. Er informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.

3.4 Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert ALPEIN seine Kunden so rasch wie möglich. Sie verpflichtet sich die Störung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schnell zu beheben.

3.5 ALPEIN verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit in ihrem Einflussbereich zu beachten. Das gilt auch für die Angestellten und die freien Mitarbeitenden ALPEINs.

 

4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

4.1 Die Kunden beschaffen auf eigene Kosten die Einrichtungen, die sie selber für den Zugriff auf die Cloud benötigen (Hardware, Software). Auf Wunsch und gegen eine Aufwandsentschädigung von CHF 170.- pro Stunde kann ALPEIN diesbezüglich beraten und Geräte einrichten. 

4.2 Die Kunden sind verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Dienstleistung notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse. Die Kunden teilen ALPEIN allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.

4.3 Die Kunden haben ihr eigenes System so abzusichern, dass es nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Infrastruktur, welche ALPEIN für ihre Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. ALPEIN kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme des Kunden die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Mahnung.

4.4    ALPEIN erstellt regelmässig Sicherungskopien der Daten. Die Wiederherstellung von verlorenen Daten durch Verschulden des Kunden wird nach einem Stundesatz von CHF 170,- verrechnet.

4.5 Die Kunden verpflichten sich, Passwörter regelmässig zu ändern. Sie verwalten Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und halten sie geheim.

4.6 Die Kunden verpflichten sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen oder unzulässigen straf-, zivil- oder öffentlich-rechtlichen Inhalte in seinen Daten vorhanden sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ALPEIN im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung mit den Behörden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich kooperiert. Der Kunde haftet ALPEIN gegenüber für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung zurückzuführen sind.

 

5. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

5.1 Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, sodass ALPEIN nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.

5.2 Jegliche gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird vollumfänglich ausgeschlossen. ALPEIN haftet ausdrücklich nicht für negative Auswirkungen, die andere Programme auf den Rechnern des Kunden auf die Nutzung der Cloud haben.

5.3 Die Kunden können die auf der Cloud gespeicherten Daten jederzeit unwiederbringlich löschen. Für die Sicherung der gelöschten Daten übernimmt ALPEIN keine Verantwortung.

 

6. GEHEIMHALTUNG

6.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.

6.2 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 6.1. besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus, solange die betreffenden Daten nicht publiziert wurden.

6.3 ALPEIN verpflichtet sich dazu, ihren Angestellten und Beratern keinen Einblick in die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Daten des Kunden zu gewähren. Sollte das aus technischen Gründen doch ausnahmsweise notwendig sein, werden die betreffenden Personen zu entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet.

 

7. SUPPORT

7.1 ALPEIN unterstützt die Kunden während der Vertragsdauer bei technischen Fragen, Installations- und Anwendungsproblemen. Für Dienstleistungen und Beratungen wird ein Stundensatz von CHF 170.- berechnet.

7.2 Auf der Webseite von ALPEIN findet man Informationen darüber, wie man sich bei Störungen verhalten sollte. Auf Wunsch werden mit den Kunden spezielle Eskalationsvereinbarungen getroffen.

 

8. URHEBERRECHT

8.1 ALPEIN behält Urheber- und Verwertungsrechte an der von ihr selbst entwickelten Software.

8.2 Sämtliche Rechte an den hochgeladenen Daten bleiben bei den Kunden. Diese ermächtigen ALPEIN zur Datenbearbeitung im Sinne der Datenvervielfältigung allein zum Zwecke der Speicherung.

 

9. AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

9.1 Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Parteien bis zu 30 Tagen vor Ablauf des Abrechnungsintervalles per Mail oder Brief gekündigt werden.

9.2 Wird ein befristeter Vertrag vor Beendigung nicht gekündigt, wird er automatisch um 12 weitere Monate verlängert und kann wiederum bis 30 Tage vor Ablauf gekündigt werden.

9.3 Nach Vertragsbeendigung bleiben die Daten 30 Tage auf den Systemen von ALPEIN erhalten. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Kundendaten vollumfänglich von sämtlichen ALPEIN Systemen gelöscht. Es liegt im Interesse der Kunden, während und bei Auflösung des Vertrages ihre Daten so zu sichern, dass sie frei darüber verfügen können.

9.4 ALPEIN ist nicht verpflichtet, bei Auflösung des Vertrages Daten der Kunden aktiv auf andere Systeme zu übertragen. Wird das vom Kunden gewünscht, ist ein entsprechender Vertrag abzuschliessen.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. 

10.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

10.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Willen beider Parteien möglichst nahe kommt.

10.4 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von ALPEIN in der Schweiz.